Unsere Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Cara Care für Reizdarm ist offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im sog. DiGA-Verzeichnis aufgenommen und darf nur bei diagnostiziertem Reizdarmsyndrom unter Ausschluss möglicher Kontraindikationen genutzt werden.
Daher wird der Zugang offiziell über eine Verordnung per Muster-16-Rezept nach medizinisch gebotener ärztlicher oder psychotherapeutischer Entscheidung gewährleistet (“App auf Rezept”, vergleichbar mit der Verordnung eines verschreibungspflichtigen Medikaments). Gesetzlich Versicherte können alternativ auch direkt einen Versicherten-Antrag bei Ihrer Krankenkasse bei Vorliegen der entsprechenden Indikation stellen.
Bedauerlicherweise können wir daher Patienten nicht einfach einen Testzugang gewähren, sondern müssen uns als Hersteller einer Digitalen Gesundheitsanwendung zur Therapie des Reizdarmsyndroms an die regulatorischen Vorgaben halten.